Die Kgl. priv. Schützengesellschaft hat seine Schießstände wieder geöffnet.
Das Betreten des Schützenhauses ist nur unter den 3G Auflagen erlaubt.
Die Kgl. priv. Schützengesellschaft hat seine Schießstände wieder geöffnet.
Das Betreten des Schützenhauses ist nur unter den 3G Auflagen erlaubt.
Am 14.06.2021Â um 18.30 öffnen wir wieder unsere Schießstände im inneren.
Damit das Funktioniert muss ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, PCR-Test oder Selbsttest unter Aufsicht in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis vorliegen.
Vollständig geimpfte und genesene Personen brauchen keinen Test vorlegen.
Der 100 m Stand ist geöffnet jeden Sonntag von 10:00 -12:00
es dürfen max.2 Schützen am Stand sein.

Stand 7. April 2021
Der bayerische Ministerrat hat beschlossen, die aktuell in Bayern geltenden, infektionsschutzrelevanten Beschränkungen zu verlängern und die ursprünglich für den Zeitraum ab 22. März 2021 benannten, weiteren Öffnungsschritte weiter bis zum 26. April 2021 auszusetzen. Â
Aktuell gilt in Bayern die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV). Sportschießen ist hiernach – je nach Sieben-Tage-Inzidenzwert – mit Einschränkungen möglich.
Die Infektionsschutzmaßnahmen nach der 12. BayIfSMV:
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