Autor: KHD (Seite 3 von 16)

Auflage-Rundenkampf 2023

Auflage-Rundenkampf nach langer Zwangspause wieder gestartet auf der Schützenanlage der Königlich Privilegierten Schützengesellschaft Weißenhorn gegr. 1497


Bild M.Bertele

v.l. Anton Moll, Josef Weithmann und Adolf Bader von Hubertus Schiessen, zweiter Platz Mannschaft.
Hans Jürgen Unseld, Norbert Jost, Sieger mit dem besten Zehner, Karl Heinz Dangel, Einzelsieger, alle drei von der Kgl.SG Weißenhorn, erster Platz Mannschaft.
Sitzend, Laura Roth mit erstem Gauschützenmeister Karl Heinz Schittenhelm, dritter Platz Mannschaft. Alfred Mager fehlt.

Vielen Dank auch an Antonia für die vorzügliche Bewirtung und unseren Sportleitern Andi
Ott und Markus Bertele.

Der zweite Rundenkampf LG Auflage findet in Bubenhausen am Do. 16. 03 2023 ab 18:00 statt

NEU, 15.09.2020

BSSB-Info vom 9. September20201von 2BSSB informiertWeitere Erleichterungen für den Sportbeschlossen |Zu-schauer ab 19. September 2020 unter Auflagen erlaubt|BSSB-Musterhygienekonzept Wettkampf angepasst|Schankwirtschaften ab 19. September 2020 zugelassen Ministerrat beschließt weitere Erleichterungen für den SportDer Bayerische Ministerrat hat bei den Infektionsschutzmaßnahmen aktuell weitereErleichterungen für unseren Sport beschlossen: Zuschauer sind unter besonderen Auflagen und Personenobergrenzen ab dem 19. September 2020 wieder erlaubt!DieRegelungen werden entsprechend den Vorgaben für kulturelle Veranstaltungenerstellt: ï‚§Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind damit 100 Zuschauer zu-gelassen und unter freiem Himmel höchstens 200. ï‚§Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen kön-nen 200 Zuschauer in geschlossenen Räumen und bis zu 400 unter freiem Himmel dabei sein. ï‚§Darüber hinaus gilt für Zuschauer eine Maskenpflicht auf Stehplätzen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, beziehungsweise solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden.BSSB-Musterhygienekonzept für Wettkämpfe ab 19. September 2020 Die ab dem 19. September 2020 geltende, neue Regelung für Zuschauer haben wir in unserem BSSB-Musterhygienekonzept für Wettkämpfe bereits umgesetzt. Eine ent-sprechende Version mit Stand 19-09-2020 steht auf unserer Homepage schon jetzt zur Verfügung: Musterhygienekonzept für Wettkämpfe –Stand 19-09-2020Bis zum 19. September gilt die aktuelle Version mit Stand 01-09-2020.

2von 2Schankwirtschaften Auch für diejenigen unter Ihnen, die eine Schankwirtschaft im Schützenheim betrei-ben gibt’s eine Erleichterung:Schankwirtschaften werden ab dem 19. September 2020 grundsätzlich unter gleichen Bedingungen wie Speisewirtschaften zuge-lassen, einschließlich des dort geltenden Tanzverbots. Ergänzend gilt, dassï‚§in geschlossenen Räumen die Bedienung am Tisch erfolgen muss,ï‚§in geschlossenen Räumen nur Hintergrundmusik zulässig ist,ï‚§sich jede Person einzeln registrieren muss.Wird in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis laut Robert-Koch-Institut (RKI) der 7-Tages-Inzidenz-Frühwarnwert von 50 überschritten, kann in Speise-und Schankwirtschaften ab 23 Uhr ein Alkoholverbot durch die örtlichen Behörden ver-hängt werden.Immer auf dem Laufenden:Laufend aktualisierteInformationen finden Sie auf unse-rer Homepagewww.bssb.deoder aufunsererFacebook-Seite https://www.face-book.com/bssbev/Bei Fragen können Sie sich gerne auch an die BSSB-Geschäftsstelle wenden: Tel. 0 89 / 31 69 49-0Bleiben Sie gesund! Ihr BSSB-Team.

NEU

Kein Mindestabstand beim Schießen | Wettkämpfe im Inneren möglich | Veranstaltungen innen bis 100, außen bis 200 Personen

Seit dem Inkrafttreten der Sechsten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist das unbedingte Einhalten des allgemeinen Abstandsgebots nicht mehr zwingend gefordert. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration teilte dem BSSB auf Nachfrage mit, dass gegen die Unterschreitung des Mindestabstands beim Training am Schießstand deshalb grundsätzlich keine Einwände bestehen. Auch ist eine sogenannte Hygienewand (Plexiglasabtrennung zwischen den Schießständen) hierfür nicht erforderlich.

Es ist somit also nicht mehr zwingend geboten, nur jeden zweiten Schießstand zu belegen. Mit Blick auf den Infektionsschutz bedeutet dies mehr Freiheit, zugleich aber auch mehr Verantwortung für unsere Vereine und jeden Einzelnen. 

NEU ab 15.07.2020

 
 
bssb Corona 2d
Stand 15. Juli 2020

Weitere Lockerungen für den Schießsport:

Die ab 15.07.2020 geänderte Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier.

Das Bayerische Kabinett hat mit Wirkung ab 15.07.2020 folgende Lockerungen für den Bereich Sport beschlossen:

Bei Sport-Wettkämpfen in geschlossenen Räumen wird die bislang geltende Personenbeschränkung wie folgt erhöht:
– bei gekennzeichneten Plätzen oder klar voneinander abgegrenzten Aufenthaltsbereichen auf 200 Personen,
– im Übrigen auf 100 Personen.
– Zuschauer bleiben ausgeschlossen.

Mit Inkrafttreten des neuen Rahmenhygienekonzepts Sport am 08.07.2020 wurde die Höchstdauer je Trainingseinheit in geschlossenen Räumen auf 120 Minuten erhöht (gruppenbezogene Trainingseinheiten). Danach und in den Trainingspausen ist für einen ausreichenden Frischluftaustausch zu sorgen.

Das Muster für das Schutz- und Hygienekonzept haben wir entsprechend angepasst.

Kein Mindestabstand beim Schießen | Wettkämpfe im Inneren möglich | Veranstaltungen innen bis 100, außen bis 200 Personen

Generalversammlung 2020

Einladung

zur ordentlichen Generalversammlung 2020 der Kgl. priv. Schützengesellschaft Weißenhorn gegr. 1497,

am Donnerstag, den 12.3.2020 um 20:00 Uhr im großen Saal unseres Schützenhauses.

Tagesordnung:

1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Bericht des 1. Schützenmeisters
4. Bericht der Chronistin
5. Bericht des Sportleiters
6.Bericht des Jugendleiters
7. Bericht des Schatzmeisters
8. Bericht der Kassenprüfer
9. Grußwort des 1. Bürgermeisters und Schützenkommissar Dr. Wolfgang Fendt
10. Entlastung von Schützenmeisteramt und Gesellschaftsausschuss
11. Bekanntgabe und Genehmigung des Haushaltsplanes 2020
12. Wahlen:  Schützenkommissar
13. Ehrungen
14. Anträge und Sonstiges

Anträge und Wünsche zur Jahreshauptversammlung sind bis zum 09.03.2020 beim
1. Schützenmeister schriftlich einzureichen.

1. Schützenmeister Michael Weber
Sonnwendstr. 6
89264 Weißenhorn

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